Das Hochschulgesetz NRW sieht die Beteiligung von Berufungsbeauftragten an den Berufungsverfahren zur Qualitätssicherung vor. Über die Berufungsbeauftragten wird ein reger Erfahrungsaustausch zwischen Fachbereichen und Berufungskommissionen über Berufungsverfahren hergestellt, und damit fachbereichsübergreifend auf die Einhaltung von Qualitätsstandards hingewirkt.
Darüber hinaus sollen sie darauf achten, dass
Zu den Aufgaben der Berufungsbeauftragten vgl. auch § 38 Abs. 4 HG i.V.m. § 4 der Berufungsordnung der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg.
Prof. Dr. Ulrike Bartz (Fachbereich Angewandte Naturwissenschaften)
Prof. Dr. Karin Hummel (Fachbereich Sozialversicherung)
Prof. Dr. Andreas Gadatsch (Fachbereich Wirtschaftswissenschaften Sankt Augustin)
Prof. Dr. Andreas Hense (Fachbereich Informatik)
Prof. Dr. Wolfgang Joppich (Fachbereich Elektrotechnik, Maschinenbau und Technikjournalismus)
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