Berufungsbeauftragte

Das Hochschulgesetz NRW sieht die Beteiligung von Berufungsbeauftragten an den Berufungsverfahren zur Qualitätssicherung vor. Über die Berufungsbeauftragten wird ein reger Erfahrungsaustausch zwischen Fachbereichen und Berufungskommissionen über Berufungsverfahren hergestellt, und damit fachbereichsübergreifend auf die Einhaltung von Qualitätsstandards hingewirkt.

Darüber hinaus sollen sie darauf achten, dass

  • die Vorgaben und strategischen Zielsetzung des Hochschulentwicklungsplans in die Verfahren einfließen,
  • die in der Ausschreibung festgelegten Kriterien bei der Entscheidungsfindung der Berufungskommission berücksichtigt werden,
  • der kompetitive Charakter des Bewerbungsverfahrens gewahrt bleibt und
  • eine hinreichende Verfahrenstransparenz und eine tragfähige Informationspolitik auch gegenüber den Bewerberinnen und Bewerbern stattfindet.

Zu den Aufgaben der Berufungsbeauftragten vgl. auch § 38 Abs. 4 HG i.V.m. § 4 der Berufungsordnung der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg.

Als Berufungsbeauftragte hat der Präsident folgende Professoren bestellt:

Prof. Dr. Ulrike Bartz (Fachbereich Angewandte Naturwissenschaften)
Prof. Dr. Karin Hummel (Fachbereich Sozialversicherung)
Prof. Dr. Andreas Gadatsch (Fachbereich Wirtschaftswissenschaften Sankt Augustin)
Prof. Dr. Andreas Hense (Fachbereich Informatik)
Prof. Dr. Wolfgang Joppich (Fachbereich Elektrotechnik, Maschinenbau und Technikjournalismus)

 

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