Es ist immer der Standort zu nennen, bitte bleiben Sie für Rückfragen am Telefon bis die Leitstelle andere Anweisungen gibt.
Bei Notrufen, die von einem Handy (Notruf 110) aus gesendet werden, ist es wichtig, die Stadt anzugeben, da nicht immer davon ausgegangen werden kann, dass die Meldung in der ortsansässigen Rettungsleitstelle eingeht.
Was versteht man unter Erste Hilfe?
Wer ist zur Ersten Hilfe verpflichtet?
Jeder, also alle Hochschulangehörigen sind zur Durchführung der Ersten Hilfe verpflichtet. So haben Sie jeden Notfall zu melden und die Tätigkeit solange zu unterbrechen bis Erste Hilfe geleistet ist. Ersthelfer ohne Kenntnisse können den Verletzten trösten, wenn beispielsweise eine Unsicherheit über die zu ergreifenden Maßnahmen besteht. Das Ermutigen, Zusprechen und die fortwährende Betreuung sind von jedem Helfer leistbar.
Für besseren Unfallversicherungsschutz dokumentieren Sie Erste-Hilfe-Leistungen. Kleinere Verletzungen, bei denen der Verletzte keine ärztliche Hilfe in Anspruch genommen hat, werden im Verbandbuch eingetragen. Verbandbucheinträge werden von der Unfallversicherung anerkannt und dienen der Dokumentation von Verletzungen mit möglichen Spätfolgen.
Wer stellt die Erste Hilfe sicher?
Die verantwortlichen Personen in der Hochschule (Rektorat, Fachbereichsleitungen, Professorinnen und Professoren, Laborleitungen, Dezernentinnen und Dezernenten und Leiter der Zentralen Einrichtungen) haben sicher zu stellen, dass die Erste Hilfe in Ihrem Verantwortungsbereich organisiert wird und eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten als Ersthelfer ausgebildet wird.
Hilfestellung zur Organisation der Ersten Hilfe: Checkliste der DGUV (pfd)
Erste-Hilfe-Material
In den Verbandkästen wird geeignetes Erste-Hilfe-Material vorgehalten. Ersatz für verbrauchtes Material können Sie im Sachgebiet Umweltschutz und Arbeitssicherheit anfordern.
Anmeldung zum Erste-Hilfe-Kurs oder -Training
Beschäftigte melden sich bitte bei Interesse an einer Ausbildung (2 Tage) bzw. der Teilnahme an einem Trainingskurs (1 Tag, Voraussetzung ist ein absolvierter Grundkurs) im Sachgebiet Umweltschutz und Arbeitssicherheit, oder telefonisch unter 02241/865-636. Es werden inhouse-Kurse und Kurse bei Ausbildungsorganisationen angeboten.
Online-Anleitung zur Ersten-Hilfe
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