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Informationen zur Bewerbung - HZB in Deutschland erworben

Zugangsmöglichkeiten

Zugangsvoraussetzung für ein Hochschulstudium in einem Bachelorstudiengang ist mindestens die Fachhochschulreife, eine entsprechende berufliche Qualifikation oder eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung.

Deutschen Studienbewerberinnen und Studienbewerbern mit ausländischen Bildungsnachweisen ist auf Antrag die Befähigung zu einem Studium an Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland zu bescheinigen, wenn diese Bildungsnachweise in einem Anerkennungsverfahren als einem deutschen Zeugnis der allgemeinen oder einer fachgebundenen Hochschulreife gleichwertig anerkannt sind. Dazu ist grundsätzlich das Bestehen einer Anerkennungsprüfung erforderlich.
Die Anerkennung erfolgt durch die zuständige Stelle des Landes (Kultusministeriums), für das der Zeugnisinhaber seinen gewöhnlichen Aufenthalt nachgewiesen hat. Ein Zeugnisinhaber, der in der Bundesrepublik Deutschland keinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, richtet den Antrag auf Anerkennung an die Bezirksregierung Düsseldorf.
Weiterhin sind die für den beantragten Studiengang erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache nachzuweisen. Der Nachweis der erforderlichen Kenntnisse erfolgt durch das Bestehen der Deutschen Sprachprüfung. Die Deutsche Hochschulsprachprüfung kann auf Antrag an der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg abgelegt werden. Bitte erkundigen Sie sich im Studierendensekretariat.

Weitere Zugangsmöglichkeiten für ein Studium an der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg finden Sie in folgender Übersicht:

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg.


 

Zulassung für einen zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengang

In zulassungsbeschränkten Studiengängen sind die Studienplätze kapazitätsmäßig beschränkt.
Im Rahmen eines örtlichen Zulassungsverfahrens (NC-Verfahren) werden die Studienplätze nach Quoten vergeben. Die Studienplätze werden nach Vorabzug der Quoten für Zweitstudium, Härtefalle, Bildungsausländer, besonders qualifizierte Bewerber und Sofortzulassungen zu 20 v. H. nach der Wartezeit und zu 80 v. H. nach dem Grad der Qualifikation (Durchschnittsnote) vergeben.

Hinweis zum NC (Numerus Clausus)

Wörtlich übersetzt bedeutet "NC" beschränkte Anzahl und bezeichnet die Tatsache einer meist kapazitätsbezogenen Begrenzung der Zulassung in bestimmten Studiengängen beim Zugang zu einem Studium. Der NC wird fälschlich manchmal gleichgesetzt mit dem Zulassungskriterium "Durchschnitt", nach welchem die Zulassung erfolgt.
Eine falsche Frage ist demnach: Wie hoch ist der Numerus clausus?
Tatsächlich stellt der NC die eigentliche Auswahlgrenze/Zulassungsgrenze (Zulassungsrang) dar. Eine Zulassungsrenze drückt aus, welche Note oder wie viele Wartesemester der letzte zugelassene Bewerber aufweist. Die Auswahlgrenzen varieren von Semester zu Semester, das sie immer das Ergenbis von Angebot (Studienplätzen) und Nachfrage (Anzahl der Studienbewerber mit welcher Note und Wartezeit) sind.
Hier können Sie die Auswahlgrenzen der letzten Semester einsehen:

 

Hinweis zur Wartezeit (Wartesemester)
Für jedes halbe Jahr nach dem Abschluss Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur oder Fachhochschulreife) wird Ihnen ein Wartesemester angerechnet. Immatrikulationszeiten an anderen Hochschulen werden nicht angerechnet.
Die Anzahl der Wartesemester ist ein eigenständiges Kriterium bei der Vergabe von Studienplätzen. Es ist daher ein Irrglaube, das sich pro Wartesemester die Abi-Note um jeweils 0,1 Punkte verbessert.

Antrag auf Zulassung
Für einen zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengang müssen Sie sich online bewerben. Die Online-Bewerbung bzw. Anforderung von Bewerbungsunterlagen ist für das Sommersemester ab Mitte November und für das Wintersemester ab Mitte Mai möglich.

Fristgerechte Einreichung des Antrages
Bitte senden Sie nach der erfolgten Onlinebewerbung den Antrag und bei Sonderanträgen die erforderlichen Unterlagen fristgerecht bis zum 15. Januar für das Sommersemester und bis zum 15. Juli für das Wintersemester (Ausschlussfristen) im Studierendensekretariat der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg ein.

Postanschrift

Hochschule Bonn-Rhein-Sieg
Studierendensekretariat
53754 Sankt Augustin

Bitte beachten Sie: Die Frist verlängert sich nicht bis zum Ablauf des nächstfolgenden Werktages, wenn der 15. auf einen Samstag oder Sonntag fällt. Entscheidend für den fristgerechten Eingang ist das Eingangsdatum bei der FH Bonn-Rhein-Sieg und nicht das Datum des Poststempels. Die Antragstellung per Fax ist nicht zulässig und wird nicht berücksichtigt.

Zulassung zum Studium

Nach Ablauf der Bewerbungsfrist und Durchführung des Vergabeverfahrens erhalten Sie schriftlich Bescheid, ob Sie zum Studium zugelassen werden. Falls Sie im Hauptverfahren nicht zugelassen werden konnten, werden Sie automatisch an einem Nachrückverfahren beteiligt, wenn noch Studienplätze nach Abschluss des Hauptverfahren freigeblieben sind.

 



Zulassung für einen zulassungsfreien Bachelorstudiengang:

In zulassungsfreien Studiengängen besteht keine Kapazitätsbeschränkung bei der Vergabe der Studienplätze. Alle Studieninteressenten, die die für den Studiengang entsprechenden Zulassungs- und Einschreibungsvoraussetzungen erfüllen, können sich zu den jeweiligen Einschreibungsfristen immatrikulieren.

Für die Einschreibung ist mindestens die Fachhochschulreife oder eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung erforderlich. In verschiedenen Studiengängen sind weitere Zulassungs- und Einschreibungsvoraussetzungen wie zum Beispiel Praktika, Ausbildungsvertrag mit einem kooperierenden Unternehmen, Anstellungsverhältnis mit einer Berufsgenossenschaft oder Sprachkenntnisse zu erfüllen. Bitte erkundigen Sie sich im Studierendensekretariat der Hochschule.

Folgende zulassungsfreie Studiengänge werden zum Wintersemester angeboten:

  • Chemie mit Materialwissensschaften
  • Elektrotechnik
  • Technikjournalismus
  • Sozialversicherung
  • Maschinenbau kooperativ
  • Elektrotechnik kooperativ

Weiterführende Links

 

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